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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, am 24.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute müssen in den Praxen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Das muss entsprechend dokumentiert und dem Gesundheitsamt vor Ort alle zwei Wochen gemeldet werden. Grund dafür sind Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die gestern veröffentlicht wurden.

In einer Phase, in der die Praxen und ihre Mitarbeitenden an der Belastungsgrenze und darüber hinaus arbeiten, ist das ein unzumutbarer organisatorischer und bürokratischer Mehraufwand. Aber auch im Blick auf die notwendigen Hygienestandards ist es nicht zielführend, die geimpften bzw. genesenen und geboosterten Mitarbeitenden in den Praxen täglich per Schnelltest zu testen und die absehbar fast ausschließlich negativen Testergebnisse alle 14 Tage dem Gesundheitsamt zu melden. Dass Begleitpersonen von beispielsweise Kindern oder Hochbetagten überdies künftig auch einen aktuellen negativen Test vorweisen sollen, erschwert die Arbeit in den Praxen unnötig, geht an der Versorgungsrealität völlig vorbei und droht die Versorgung insbesondere für die vulnerablen Gruppen zu verschlechtern.

Aus ersten Regionen erhalten wir bereits Hinweise, dass die neue Regelung des Infektionsschutzgesetzes dort (z. T. vorübergehend) nicht angewendet werden. Wir sind bereits mit der Politik zu diesem Thema im Gespräch, um die Angelegenheit zeitnah und praxistauglich zu klären.

Mit kollegialen Grüßen

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender